Ob Chemikalien, Gase oder Lithium-Batterien – wer gefährliche Güter transportieren lassen will, muss wissen, in welche Gefahrgutklasse sein Produkt fällt. Die korrekte Klassifizierung ist die Grundlage für Verpackung, Kennzeichnung und Beförderung. Hier finden Sie alle neun ADR-Klassen kurz erklärt.
Die Einteilung in Gefahrgutklassen bestimmt nahezu alles Weitere: welche Verpackung zulässig ist, welche Gefahrzettel angebracht werden müssen, welche Fahrzeugausstattung erforderlich ist und ob Zusammenladeverbote gelten. Fehler bei der Klassifizierung sind einer der häufigsten Gründe für Beanstandungen bei Kontrollen.
Auf unserer Fachseite zu den Gefahrgutklassen finden Sie detaillierte Informationen zu jeder einzelnen Klasse. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kompakten Überblick.
Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände: Umfasst Sprengstoffe, Feuerwerkkörper und Zündmittel. Unterteilt in sechs Unterklassen (1.1 bis 1.6) je nach Gefährdungspotenzial.
Klasse 2 – Gase: Verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte oder gelöste Gase. Unterteilt in 2.1 (entzündbar), 2.2 (nicht entzündbar, nicht giftig) und 2.3 (giftig).
Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe: Lösungsmittel, Farben, Kraftstoffe und viele Industriechemikalien gehören hierher. Eine der am häufigsten transportierten Klassen.
Klasse 4 – Entzündbare feste Stoffe: Unterteilt in 4.1 (entzündbare feste Stoffe), 4.2 (selbstentzündliche Stoffe) und 4.3 (Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden).
Klasse 5 – Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide: 5.1 umfasst Oxidationsmittel, 5.2 organische Peroxide – beide erfordern besondere Vorsicht bei Lagerung und Transport.
Klasse 6 – Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe: 6.1 betrifft giftige Stoffe, 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe (z. B. medizinische Proben).
Klasse 7 – Radioaktive Stoffe: Streng reguliert mit eigenen Grenzwerten und Transportkategorien.
Klasse 8 – Ätzende Stoffe: Säuren, Laugen und andere Stoffe, die Haut, Metall oder andere Materialien angreifen.
Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe: Die Auffangklasse für Stoffe, die keiner anderen Klasse zugeordnet werden – darunter Lithium-Batterien, Umweltgefährdende Stoffe und Asbest.
Jeder Gefahrgutklasse sind spezifische Gefahrzettel (Placards) zugeordnet, die auf Versandstücken und Fahrzeugen sichtbar sein müssen. Zusätzlich werden viele Stoffe in Verpackungsgruppen (VG) eingeteilt: VG I (hohe Gefahr), VG II (mittlere Gefahr) und VG III (geringe Gefahr). Die Verpackungsgruppe bestimmt die Anforderungen an die Verpackungsqualität.
Bei Gefahrgut Express übernehmen wir die komplette Abwicklung – von der Klassifizierung bis zur Zustellung. Wir transportieren Gefahrgüter aller Klassen und bedienen zahlreiche Branchen, von der Chemieindustrie bis zur Pharmalogistik. Als Partner der Logisticoo-Gruppe greifen wir dabei auf ein europaweites Netzwerk zurück, darunter CityFreight für internationale Straßentransporte und NO Cargo für spezialisierte Sendungen.
Praxis-Tipp: Lassen Sie die Klassifizierung Ihrer Güter immer vom Absender oder einem Gefahrgutbeauftragten prüfen. Im Zweifelsfall hilft ein Blick ins Gefahrgutverzeichnis (Tabelle A, Kapitel 3.2 ADR).