Die Verpackung ist beim Gefahrguttransport weit mehr als nur ein Transportbehälter – sie ist eine sicherheitsrelevante Komponente. Nur zugelassene Verpackungen mit gültigem UN-Code dürfen verwendet werden. Doch wie liest man die Codierung, und welche Verpackung passt zu welchem Gefahrgut?
Jede zugelassene Gefahrgutverpackung trägt eine UN-Kennzeichnung, die wie ein Steckbrief der Verpackung funktioniert. Nehmen wir ein Beispiel:
4G/Y25/S/23/D/BAM 12345
Diesen Code entschlüsseln wir Schritt für Schritt:
Auf unserer Seite zum ADR-Transport finden Sie weitere Details zu den Anforderungen an Verpackung und Dokumentation.
Die Verpackungsgruppe (VG) gibt an, wie gefährlich ein Stoff innerhalb seiner Klasse eingestuft wird. Sie bestimmt direkt die Qualität der erforderlichen Verpackung:
Verpackungsgruppe I (X): Stoffe mit hoher Gefahr. Erfordert die robusteste Verpackung mit den höchsten Prüfanforderungen. Beispiel: hochkonzentrierte Säuren.
Verpackungsgruppe II (Y): Stoffe mit mittlerer Gefahr. Standardanforderung für viele gängige Gefahrgüter. Beispiel: viele Lösungsmittel und Lacke.
Verpackungsgruppe III (Z): Stoffe mit geringer Gefahr. Geringste Anforderungen, aber immer noch über dem Niveau normaler Transportverpackungen. Beispiel: verdünnte Reinigungsmittel.
Praxis-Tipp: Eine Verpackung mit höherer Zulassung darf immer auch für niedrigere Verpackungsgruppen verwendet werden. Eine X-Verpackung ist also für alle drei Gruppen zugelassen. Im Zweifelsfall wählen Sie die höherwertige Verpackung.
Je nach Menge und Art des Gefahrguts kommen unterschiedliche Verpackungstypen in Frage:
Fässer (Typ 1): Ideal für flüssige Stoffe in Mengen von 30 bis 450 Litern. Erhältlich in Stahl (1A), Aluminium (1B) oder Kunststoff (1H).
Kisten (Typ 4): Für feste Stoffe, oft als Außenverpackung einer Kombinationsverpackung. Holz (4C/4D), Pappe (4G) oder Kunststoff (4H).
IBC – Intermediate Bulk Container (Typ 31): Großpackmittel für Mengen bis 3.000 Liter. Besonders wirtschaftlich bei größeren Sendungen. Wichtig: Nicht jeder IBC ist für jedes Gefahrgut zugelassen.
Kombinationsverpackungen: Innenverpackung (z. B. Glasflaschen) in einer Außenverpackung (z. B. Pappkiste). Häufig bei Chemie- und Pharmasendungen.
In unserer täglichen Praxis bei Gefahrgut Express sehen wir immer wieder dieselben Fehler: abgelaufene Verpackungszulassungen, falsche Verpackungsgruppe gewählt, fehlende Innenauspolsterung bei Kombinationsverpackungen oder wiederverwendete Einwegverpackungen. Jeder dieser Fehler kann zur Zurückweisung der Sendung führen – oder schlimmer, zu einem Transportunfall.
Unser Netzwerkpartner Fairevent Logistics unterstützt bei der Verpackungslogistik für Messe- und Eventgüter. Sprechen Sie uns an – über unsere Standorte sind wir schnell erreichbar.