
Lithium-Batterien der Klasse 9 verlangen die exakte Trennung nach Bauart und Ladezustand — UN 3480 und UN 3090 als eigenständige Zellen, UN 3481 und UN 3091 verbaut in oder verpackt mit Geräten. Gefahrgut Express transportiert Neuware, Retouren und beschädigte oder defekte Zellen (P908/P911) ADR-2025-konform ab Berlin, mit korrekt angewandten Sondervorschriften SV 188, 230, 376 und 377.
Lithium-Batterien zählen zur Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe) und sind der am schnellsten wachsende Gefahrgutbereich überhaupt — vom E-Bike-Akku über Werkzeug-Packs bis zu Industrie-Speichern. Die Tücke liegt im Detail: Ob eine Sendung voll dem ADR unterliegt, unter eine Sondervorschrift fällt oder als beschädigt/defekt gilt, entscheidet über Verpackung, Kennzeichnung und Preis. Eine falsche UN-Nummer oder ein übersehener Ladezustand macht aus einer Routinesendung ein akutes Brandrisiko.
UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien (einzeln): Lose gelieferte Akkus, etwa Ersatz-Packs für Elektrowerkzeug oder Laptop-Akkus im Großhandel. Sie müssen mit maximal 30 % Ladezustand (SOC) versandt werden — geregelt in Sondervorschrift SV 230 in Verbindung mit den Prüfanforderungen.
UN 3481 – Lithium-Ionen in Ausrüstung / mit Ausrüstung verpackt: Der bereits im Gerät verbaute Akku (z. B. Notebook, Akkuschrauber) oder als Set beigelegte Batterien. Hier greifen häufig die Erleichterungen der Sondervorschrift SV 188 für Kleinzellen unterhalb der Wattstunden-Schwellen.
UN 3090 – Lithium-Metall-Batterien (einzeln) und UN 3091 – Lithium-Metall in/mit Ausrüstung: Nicht wiederaufladbare Batterien, etwa Knopfzellen oder Backup-Batterien. Da Lithium-Metall thermisch empfindlicher ist als Li-Ionen, gelten strengere Grenzen für den Lithiumgehalt je Zelle.
Vier Sondervorschriften prägen den Alltag: SV 188 regelt die Freistellung kleiner Zellen und Batterien unterhalb definierter Wh-/Gramm-Grenzen bei korrekter Kennzeichnung. SV 230 definiert die grundsätzlichen Prüf- und Bauanforderungen (UN-38.3-Prüfung). SV 376 ist der Schlüssel für beschädigte oder defekte Zellen — sie schreibt die Beförderung nach der robusten Verpackungsanweisung P908 vor, bei kritischen Zellen mit Neigung zur schnellen Zerlegung sogar nach P911. SV 377 deckt Batterien ab, die zur Entsorgung oder zum Recycling gehen. Genau hier passieren die meisten Fehler, weil Retouren- und Recyclingströme oft ohne Prüfung ins Fahrzeug gelangen.
Aufgeblähte, mechanisch verformte oder nach einem Vorfall zurückgeführte Akkus dürfen nicht wie Neuware laufen. P908 fordert eine einzeln nicht-brennbare, elektrisch isolierende Polsterung in einer geprüften Außenverpackung; P911 verlangt zusätzlich einen Schutz gegen thermisches Durchgehen (thermal runaway) mit Wärme- und Gasableitung. Gefahrgut Express hält geeignete Sicherheitsverpackungen vor und schult Fahrer speziell auf den Umgang mit Havarie-Akkus.
Ladezustands-Kontrolle, korrekte Kennzeichnung mit dem Lithium-Batterie-Kennzeichen und die Trennung von Neuware, Retouren und Defektware sind im Tagesgeschäft anspruchsvoll. Gefahrgut Express bündelt das ab Berlin mit ADR-geschulten Fahrern, einem Gefahrgutbeauftragten nach GbV und dokumentierter Ladungssicherung. Mehr zu unserem Netz erfahren Sie unter Gefahrgut Express Berlin. Für Industrie-Speicher und Palettenware koordinieren wir mit Spedition Speed die termingerechte Zustellung. So bleibt die Kette vom Hersteller bis zum Recycler durchgängig ADR-konform.
Der Preis hängt stark vom Batterietyp und Zustand ab. Neuware nach UN 3481 unter Sondervorschrift SV 188 ist günstiger als lose Zellen (UN 3480) mit voller Kennzeichnung. Am aufwendigsten und damit teuersten sind beschädigte oder defekte Zellen nach P908/P911, da Sicherheitsverpackung und Sonderhandling nötig sind. Nennen Sie uns Bauart, Wattstunden, Menge und Zustand — Sie erhalten ein festes Angebot je Sendung oder als Rahmenvertrag.
Nein. Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) müssen im Regelfall mit maximal 30 Prozent Ladezustand (SOC) versandt werden. Ein zu hoher Ladezustand erhöht das Risiko eines thermischen Durchgehens erheblich. Wir prüfen die Einstufung und die Kennzeichnung vor jeder Abholung.
Beschädigte oder defekte Zellen fallen unter Sondervorschrift SV 376 und werden nach der Verpackungsanweisung P908 in geprüften Sicherheitsbehältern mit nicht-brennbarer Polsterung transportiert. Bei kritischen Zellen mit Gefahr des schnellen Zerfalls gilt P911 mit zusätzlichem Schutz gegen thermal runaway. Wir halten passende Sicherheitsverpackungen vor und setzen speziell geschulte Fahrer ein.