
Gefahrgutklasse 2 umfasst verdichtete, verflüssigte, gelöste und tiefgekühlt verflüssigte Gase wie Propan, Sauerstoff, Acetylen, CO2 und Aerosole. Gasflaschen und Druckbehälter erfordern beim Transport besondere Sicherungstechniken und temperaturkontrollierte Bedingungen. Gefahrgut Express Berlin transportiert Gase aller Unterklassen (2.1 brennbar, 2.2 nicht brennbar, 2.3 giftig) sicher und termingerecht. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und dem starken Logisticoo-Partnernetzwerk.
Die Gefahrgutklasse 2 nach ADR regelt die Beförderung von Gasen, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa aufweisen oder bei 20 °C und Normaldruck vollständig gasförmig sind. Die Klasse unterteilt sich in drei Unterklassen: 2.1 (entzündbare Gase wie Propan, Butan und Acetylen), 2.2 (nicht entzündbare, nicht giftige Gase wie Sauerstoff, Stickstoff und CO2) sowie 2.3 (giftige Gase wie Chlor und Ammoniak). Auch Aerosolpackungen und Druckgaspatronen fallen unter diese Klasse. Gase werden in verschiedenen Zustandsformen transportiert – verdichtet, verflüssigt, tiefgekühlt verflüssigt oder gelöst –, wobei jede Form spezifische Risiken birgt.
Die Transportanforderungen variieren je nach Unterklasse erheblich. Druckbehälter und Gasflaschen müssen den TÜV-Prüffristen entsprechen und in speziellen Halterungen gegen Verrutschen gesichert werden. Fahrzeuge für brennbare Gase benötigen eine EX-Schutzausrüstung, während bei tiefgekühlten Gasen wie flüssigem Stickstoff eine ausreichende Belüftung des Laderaums sichergestellt sein muss. Die orangefarbene Warntafel und die entsprechenden Gefahrzettel (Flamme für 2.1, Gasflasche für 2.2, Totenkopf für 2.3) sind vorgeschrieben. Fahrer müssen den ADR-Basis- und Aufbaukurs für Tankfahrzeuge absolviert haben, sofern Tankcontainer zum Einsatz kommen.
Gefahrgut Express setzt auf modernste Transporttechnik für den sicheren Gastransport – von belüfteten Kofferaufbauten bis hin zu zertifizierten Tankfahrzeugen. Über das Logisticoo-Netzwerk gewährleisten wir flächendeckende Verfügbarkeit in ganz Europa. Für zeitkritische Lieferungen medizinischer Gase an Kliniken kooperieren wir mit Spedition Speed im Expressbereich, und für großvolumige Industriegas-Transporte steht uns CityFreight als erfahrener Frachtpartner zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Transportkonzept.
| UN-Nummer | Stoffbeispiel | Gefahrzettel | Verpackungsgruppe | Tunnelcode |
|---|---|---|---|---|
| UN 1965 | Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt (Propan/Butan) | 2.1 | — | B/D |
| UN 1001 | Acetylen, gelöst | 2.1 | — | B/D |
| UN 1072 | Sauerstoff, verdichtet | 2.2 + 5.1 | — | C/E |
| UN 1013 | Kohlendioxid (CO₂), verdichtet | 2.2 | — | C/E |
| UN 1017 | Chlor | 2.3 + 8 | — | C/D |
Auch bei Gasen der Klasse 2 begleitet ein Beförderungspapier mit UN-Nummer, Benennung, Klassifizierungscode und Tunnelcode jede Sendung. Die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) nach ADR 5.4.3 sind in der Fahrerkabine mitzuführen und in einer für den Fahrer verständlichen Sprache vorzuhalten; sie regeln das Verhalten bei austretenden, entzündbaren oder giftigen Gasen sowie die Nutzung von Atemschutz und Augenspülung.
Für die 1000-Punkte-Regel zählen entzündbare Gase (2.1) meist zur Beförderungskategorie 2 (Faktor 3), nicht entzündbare (2.2) zur Kategorie 3 (Faktor 1) und giftige Gase (2.3) zur Kategorie 1 (Faktor 50) oder 0. Der Tunnelbeschränkungscode variiert je UN-Nummer – Propan (B/D) darf andere Tunnel passieren als Chlor (C/D).
Sauerstoff ist nicht entzündbar, wirkt aber brandfördernd (oxidierend). Deshalb kombiniert ADR den Hauptgefahrzettel 2.2 (nicht entzündbares Gas) mit dem Nebengefahrzettel 5.1. Das ist sicherheitsrelevant: In Verbindung mit brennbaren Stoffen erhöht Sauerstoff Brand- und Explosionsrisiko, weshalb Zusammenladung und Trennung besonders zu beachten sind.
Nein. Wie die Klassen 1 und 7 werden Gase der Klasse 2 nicht in Verpackungsgruppen I–III eingeteilt. Die Gefahr ergibt sich aus dem Klassifizierungscode (z. B. 2F für entzündbar, 2T für giftig, 2O für oxidierend). Druckgefäße, Flaschen und Tanks unterliegen eigenen Bau- und Prüfvorschriften nach ADR Kapitel 6.2.
Jede Flasche benötigt die eingeprägte oder aufgedruckte UN-Nummer, den passenden Gefahrzettel und die Kennzeichnung der Prüffristen. Bei der Beförderung muss die Beförderungseinheit orangefarbene Warntafeln tragen. Ventile sind gegen unbeabsichtigtes Öffnen zu sichern und die Ladung ist standsicher zu verstauen, damit keine Beschädigung des Ventilkopfs entstehen kann.