
Gefahrgutklasse 3 betrifft entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 60 °C – darunter Benzin, Diesel, Ethanol, Lösungsmittel und lösemittelhaltige Farben. Diese Stoffe bilden entzündliche Dämpfe und stellen im Transport ein erhebliches Brandrisiko dar. Gefahrgut Express Berlin bietet ADR-konforme Beförderung in zugelassenen Tankfahrzeugen und Verpackungen. Als Logisticoo-Partner garantieren wir höchste Sicherheitsstandards und effiziente Transportketten für Ihre entzündbaren Flüssigkeiten.
Entzündbare Flüssigkeiten der Gefahrgutklasse 3 sind gemäß ADR Flüssigkeiten oder Gemische von Flüssigkeiten, die bei bestimmten Temperaturen entzündbare Dämpfe abgeben. Maßgeblich ist der Flammpunkt: Stoffe mit einem Flammpunkt bis 60 °C (bzw. bis 100 °C bei bestimmten Bedingungen) fallen in diese Klasse. Zu den häufig transportierten Gütern zählen Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Alkohole wie Ethanol und Methanol, technische Lösungsmittel wie Aceton und Toluol sowie lösemittelhaltige Lacke, Farben und Klebstoffe. Die Verpackungsgruppen I bis III kennzeichnen den Gefährlichkeitsgrad von hochgefährlich bis vergleichsweise gering.
Beim Transport entzündbarer Flüssigkeiten steht der Explosionsschutz im Vordergrund. Fahrzeuge des Typs FL müssen mit einer flammdurchschlagsicheren Ausstattung versehen sein. Behälter und Verpackungen müssen flüssigkeitsdicht, druckfest und mit den vorgeschriebenen UN-Codierungen versehen sein. Die Ladungssicherung muss ein Auslaufen auch bei Verkehrsunfällen verhindern. Der Gefahrzettel zeigt eine schwarze Flamme auf rotem Grund. Fahrer benötigen den ADR-Schein mit Aufbaukurs Tank, sofern Tankfahrzeuge eingesetzt werden. Rauchverbote, Anforderungen an elektrische Geräte im Laderaum und Vorschriften zur elektrostatischen Erdung sind strikt zu beachten.
Gefahrgut Express realisiert den Transport entzündbarer Flüssigkeiten mit einer eigenen FL-zertifizierten Fahrzeugflotte und erfahrenen Gefahrgutfahrern. Im Logisticoo-Netzwerk koordinieren wir auch komplexe Lieferketten für die chemische Industrie und den Mineralölhandel. Über Spedition Log decken wir zusätzliche Kapazitäten im nationalen Stückgutverkehr ab. Vom Einzelgebinde bis zum Komplettladungs-Tanktransport – wir liefern sicher und pünktlich.
| UN-Nummer | Stoffbeispiel | Gefahrzettel | Verpackungsgruppe | Tunnelcode |
|---|---|---|---|---|
| UN 1203 | Benzin (Ottokraftstoff) | 3 | II | D/E |
| UN 1170 | Ethanol (Ethylalkohol) | 3 | II | D/E |
| UN 1263 | Farbe | 3 | III | E |
| UN 1993 | Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. | 3 | I | D/E |
| UN 1993 | Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. | 3 | III | E |
Für entzündbare Flüssigkeiten der Klasse 3 muss das Beförderungspapier UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse 3, Verpackungsgruppe und Tunnelcode enthalten – etwa „UN 1203, BENZIN, 3, II, (D/E)“. Die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) nach ADR 5.4.3 liegen griffbereit in der Kabine und beschreiben Maßnahmen gegen Zündquellen, Auffangen von Leckagen und den Einsatz der mitzuführenden Feuerlöschmittel.
Bei der 1000-Punkte-Regel hängt der Faktor von der Verpackungsgruppe ab: VG I entspricht Beförderungskategorie 1 (Faktor 50, Höchstmenge 20 L), VG II der Kategorie 2 (Faktor 3, bis 333 L) und VG III der Kategorie 3 (Faktor 1, bis 1000 L). Benzin (VG II) zählt zu Kategorie 2. Der Tunnelbeschränkungscode reicht hier von D/E bis E.
Die Verpackungsgruppe ergibt sich aus Flammpunkt und Siedebeginn. VG I umfasst hochgefährliche Stoffe (Siedebeginn ≤ 35 °C), VG II mittlere Gefahr (Flammpunkt < 23 °C) und VG III geringere Gefahr (Flammpunkt 23–60 °C). Benzin und Ethanol fallen typischerweise in VG II, viele Farben in VG III.
Benzin (UN 1203, VG II) hat Faktor 3, sodass bis 333 Liter je Beförderungseinheit unter der 1000-Punkte-Regel begünstigt sind – dann entfallen orangefarbene Warntafeln und ADR-Schein. Wichtig: Die Gesamtsumme aller Gefahrgüter darf 1000 Punkte nicht überschreiten; Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten bleiben grundsätzlich bestehen.
Versandstücke tragen den rautenförmigen Gefahrzettel Nr. 3 (rot mit Flammensymbol) und die UN-Nummer. Bei Tank- oder Stückgutbeförderung oberhalb der Freigrenze müssen vorn und hinten orangefarbene Warntafeln angebracht sein, bei Tanks zusätzlich mit Gefahrnummer 33 (leicht entzündbar) und UN-Nummer, z. B. 33/1203.