
Gefahrgutklasse 4 umfasst entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Beispiele sind Schwefel, Natrium, Phosphor und Zelluloid. Diese Materialien erfordern beim Transport besondere Schutzmaßnahmen gegen Reibung, Feuchtigkeit und Wärmeeinwirkung. Gefahrgut Express Berlin transportiert alle drei Unterklassen (4.1, 4.2, 4.3) fachgerecht und ADR-konform – eingebettet in das leistungsstarke Logisticoo-Netzwerk.
Die Gefahrgutklasse 4 nach ADR gliedert sich in drei Unterklassen mit unterschiedlichen Gefahrenprofilen: Klasse 4.1 umfasst entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe – dazu gehören Schwefel, Zelluloid, Streichhölzer und bestimmte Metallpulver. Klasse 4.2 beschreibt selbstentzündliche Stoffe wie weißen Phosphor, ölgetränkte Fasern und bestimmte Metallkatalysatoren, die sich an der Luft ohne äußere Zündquelle entzünden können. Klasse 4.3 erfasst Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, darunter Natrium, Kalium, Calciumcarbid und Lithium. Jede Unterklasse bringt spezifische Herausforderungen für den Transport mit sich.
Die Transportvorschriften für Klasse 4 sind entsprechend differenziert. Für Unterklasse 4.1 müssen Verpackungen reibungs- und stoßsicher sein, um unbeabsichtigte Zündung zu verhindern. Selbstentzündliche Stoffe (4.2) erfordern häufig temperaturkontrollierte Transporte und luftdichte Behältnisse. Wassergefährdende Stoffe der Klasse 4.3 müssen in feuchtigkeitsdichten Verpackungen befördert und vor Niederschlag geschützt werden – Fahrzeuge müssen über ein dichtes Dach und geschlossene Laderäume verfügen. Die Gefahrzettel zeigen je nach Unterklasse rot-weiß gestreifte (4.1), rot-weiße (4.2) oder blaue (4.3) Symbole. Eine sorgfältige Zusammenladeprüfung ist unerlässlich, da viele Klasse-4-Stoffe mit anderen Gefahrgütern inkompatibel sind.
Gefahrgut Express stellt für jede Unterklasse der Klasse 4 das passende Transportequipment bereit – von klimatisierten Laderäumen für selbstentzündliche Stoffe bis zu speziell abgedichteten Fahrzeugen für wasserreaktive Materialien. Über das Logisticoo-Netzwerk sind wir bestens aufgestellt, auch dringende Eillieferungen mit Gefahrgut der Klasse 4 abzuwickeln: Spedition Speed kommt bei zeitkritischen Sendungen zum Einsatz. Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei uns an erster Stelle.
| UN-Nummer | Stoffbeispiel | Gefahrzettel | Verpackungsgruppe | Tunnelcode |
|---|---|---|---|---|
| UN 1350 | Schwefel | 4.1 | III | E |
| UN 1381 | Phosphor, weiß oder gelb, trocken | 4.2 + 6.1 | I | D/E |
| UN 1361 | Kohle, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | 4.2 | III | E |
| UN 1428 | Natrium | 4.3 | I | E |
| UN 1360 | Calciumphosphid | 4.3 + 6.1 | I | C/D |
Die Klasse 4 vereint drei Untergruppen: entzündbare feste Stoffe (4.1), selbstentzündliche Stoffe (4.2) und Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden (4.3). Das Beförderungspapier weist UN-Nummer, Benennung, Unterklasse, etwaige Nebengefahren (z. B. 6.1) und Verpackungsgruppe aus. Die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) nach ADR 5.4.3 gehören in Reichweite des Fahrers und benennen bei 4.3-Stoffen ausdrücklich das Verbot des Löschens mit Wasser.
Für die 1000-Punkte-Regel gilt der Faktor je Beförderungskategorie: VG-I-Stoffe wie Natrium (UN 1428) oder weißer Phosphor zählen zu Kategorie 1 (Faktor 50, 20 kg), VG-II-Stoffe zu Kategorie 2 (Faktor 3), VG-III-Stoffe wie Schwefel zu Kategorie 3 (Faktor 1). Der Tunnelbeschränkungscode reicht von E bis C/D je nach Nebengefahr.
4.1 umfasst entzündbare feste Stoffe wie Schwefel, die durch Reibung oder Funken entzünden. 4.2 sind selbstentzündliche Stoffe wie weißer Phosphor, die sich an Luft ohne äußere Zündquelle erhitzen. 4.3 reagieren mit Wasser unter Bildung entzündbarer Gase, etwa Natrium oder Calciumphosphid – daher gilt striktes Feuchtigkeitsverbot.
Stoffe der Unterklasse 4.3 reagieren mit Wasser und bilden dabei entzündbare Gase wie Wasserstoff oder Phosphorwasserstoff. Wasser würde einen Brand verstärken statt löschen. Deshalb schreiben die schriftlichen Weisungen und die Verpackung wasserdichte Umschließung vor; zur Brandbekämpfung sind trockene Löschmittel wie Sand oder Metallbrandpulver einzusetzen.
Natrium (UN 1428, 4.3, VG I) muss unter trockenem Schutzmedium wie Petroleum oder inertem Gas verpackt und absolut feuchtigkeitsdicht verschlossen sein. Als Kategorie-1-Stoff greift die 20-kg-Freigrenze schnell. Fahrer benötigen ADR-Schein, die Beförderungseinheit orangefarbene Warntafeln, und trockene Löschmittel müssen mitgeführt werden.