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Klasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide – Transport & Logistik

Industriehalle – Handhabung oxidierender Stoffe der Klasse 5

Gefahrgutklasse 5 beinhaltet oxidierende Stoffe (5.1) und organische Peroxide (5.2) wie Wasserstoffperoxid, Kaliumnitrat und Natriumhypochlorit. Diese Substanzen können Brände auslösen oder verstärken und erfordern bei der Beförderung strikte Trennung von brennbaren Materialien. Gefahrgut Express Berlin sorgt mit fachkundiger Planung und ADR-gerechten Transportlösungen für die sichere Beförderung oxidierender Substanzen – bundesweit und europaweit im Logisticoo-Netzwerk.

Die Gefahrgutklasse 5 nach ADR unterteilt sich in zwei Unterklassen: Klasse 5.1 umfasst oxidierende Stoffe, die durch Abgabe von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien verursachen oder fördern können. Hierzu gehören Kaliumnitrat, Ammoniumnitrat, Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge) und Kaliumperchlorat. Klasse 5.2 erfasst organische Peroxide – thermisch instabile Stoffe, die sich exotherm zersetzen können. Typische Vertreter sind Wasserstoffperoxid in höheren Konzentrationen, Dibenzoylperoxid und Methylethylketonperoxid. Beide Unterklassen sind besonders tückisch, weil sie die Brandgefahr anderer Stoffe massiv erhöhen und unter bestimmten Umständen explosionsartig reagieren können.

Die Transportvorschriften schreiben eine strikte Trennung von oxidierende Stoffen und brennbaren Materialien vor. Verpackungen müssen inert und widerstandsfähig gegen die oxidierende Wirkung sein. Für organische Peroxide gelten häufig Temperaturkontrollen während des gesamten Transports – die Kontroll- und Notfalltemperatur ist für jeden Stoff individuell im ADR festgelegt. Der Gefahrzettel für Klasse 5.1 zeigt eine Flamme über einem Kreis auf gelbem Grund, für Klasse 5.2 eine Flamme auf rot-gelbem Grund. Fahrzeuge müssen mit geeigneten Feuerlöschmitteln ausgestattet sein, und die Zusammenladeverbote mit anderen Gefahrgutklassen sind penibel einzuhalten. Bei organischen Peroxiden sind zudem Mengenausnahmen und Freistellungen besonders restriktiv geregelt.

Gefahrgut Express bietet für oxidierende Stoffe und organische Peroxide temperaturüberwachte Transporte mit lückenloser Dokumentation. Unser Dispositionsteam plant jede Route unter Berücksichtigung von Wetterbedingungen und Standzeiten. Im Logisticoo-Netzwerk greifen wir für internationale Chemietransporte auf die Expertise von CityFreight zurück, während NO Cargo bei zeitkritischen Direktfahrten ohne Umschlag das Risiko zusätzlicher Handhabung minimiert. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Umgang mit oxidierenden Gefahrgütern.

UN-NummerStoffbeispielGefahrzettelVerpackungsgruppeTunnelcode
UN 1942Ammoniumnitrat (≤ 0,2 % brennbare Stoffe)5.1IIIE
UN 2014Wasserstoffperoxid, wässrige Lösung (20–60 %)5.1 + 8IIE
UN 3149Wasserstoffperoxid u. Peroxyessigsäure, Gemisch5.1 + 8IIE
UN 1479Oxidierender fester Stoff, n.a.g.5.1IE
UN 3105Organisches Peroxid Typ D, flüssig5.2E

Die Klasse 5 gliedert sich in oxidierende (brandfördernde) Stoffe der Unterklasse 5.1 und organische Peroxide der Unterklasse 5.2. Das Beförderungspapier enthält UN-Nummer, Benennung, Unterklasse, Nebengefahren (z. B. 8 bei Wasserstoffperoxid) und – nur bei 5.1 – die Verpackungsgruppe. Die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) nach ADR 5.4.3 liegen in der Kabine und benennen das Fernhalten von brennbaren Stoffen sowie Temperaturkontrolle bei bestimmten Peroxiden.

Für die 1000-Punkte-Regel gilt bei 5.1-Stoffen der Faktor nach Verpackungsgruppe: VG I zu Kategorie 1 (Faktor 50), VG II zu Kategorie 2 (Faktor 3), VG III wie Ammoniumnitrat zu Kategorie 3 (Faktor 1). Organische Peroxide (5.2) haben keine Verpackungsgruppe und zählen meist zu Kategorie 1 oder 2. Der Tunnelbeschränkungscode ist hier überwiegend E.

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Häufige Fragen

Warum haben organische Peroxide (5.2) keine Verpackungsgruppe?

Organische Peroxide werden nicht in Verpackungsgruppen eingeteilt, sondern nach ihrer Gefährlichkeit den Typen A bis G zugeordnet. Typ A ist am gefährlichsten und nicht zur Beförderung zugelassen, Typ G am wenigsten gefährlich. Maßgeblich sind Zerfallstemperatur und mögliche Temperaturkontrolle (SADT), die eigene Verpackungs- und Kühlvorschriften auslösen.

Was bedeutet der Nebengefahrzettel 8 bei Wasserstoffperoxid?

Wasserstoffperoxid-Lösungen (UN 2014, 20–60 %) sind primär oxidierend (5.1) und zusätzlich ätzend, daher der Nebengefahrzettel 8. Beim Transport bedeutet das erhöhte Anforderungen an chemikalienbeständige Verpackungen und Trennung von brennbaren sowie reaktiven Stoffen. Leckagen können sowohl Brände fördern als auch Verätzungen verursachen.

Worauf ist bei Ammoniumnitrat besonders zu achten?

Ammoniumnitrat (UN 1942, 5.1, VG III) ist brandfördernd und muss strikt von brennbaren Materialien, Ölen und Klasse-3-Stoffen getrennt werden. Verunreinigungen können die Zersetzung fördern. Als VG-III-Stoff mit Faktor 1 sind bis 1000 kg unter der 1000-Punkte-Regel begünstigt; dennoch gelten Verpackungs-, Trennungs- und Sauberkeitsanforderungen der Laderäume.

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