
Gefahrgutklasse 6 regelt den Transport giftiger Stoffe (6.1) und ansteckungsgefährlicher Stoffe (6.2). Dazu gehören Pestizide, Cyanide, medizinische Abfälle und infektiöse Laborproben. Diese Güter können bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt schwere Gesundheitsschäden verursachen. Gefahrgut Express Berlin gewährleistet den sicheren, vorschriftsgemäßen Transport mit speziell geschultem Personal und bietet über das Logisticoo-Netzwerk EU-weite Transportlösungen für gefährliche Stoffe der Klasse 6.
Die Gefahrgutklasse 6 nach ADR umfasst zwei Unterklassen mit grundlegend verschiedenen Risikoprofilen: Klasse 6.1 betrifft giftige Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder durch Hautresorption den Tod oder schwere Gesundheitsschäden hervorrufen können. Beispiele sind Pestizide und Insektizide, Blausäure und Cyanide, Arsen-Verbindungen sowie bestimmte Pharmazeutika. Klasse 6.2 erfasst ansteckungsgefährliche Stoffe – Materialien, die Krankheitserreger enthalten, welche bei Menschen oder Tieren Infektionskrankheiten auslösen können. Dazu zählen diagnostische Proben (UN 3373), Patientenproben, Kulturen von Erregern (UN 2814/UN 2900) sowie bestimmte medizinische Abfälle. Die Einstufung erfolgt nach der Toxizität (LD50-Werte) bzw. nach der Risikogruppe des Erregers.
Beim Transport giftiger Stoffe müssen die Verpackungen auslaufsicher und gegen mechanische Beschädigung geschützt sein. Verpackungsgruppe I (sehr giftig) unterliegt den strengsten Anforderungen an Behälter und Kennzeichnung. Der Gefahrzettel zeigt den Totenkopf mit gekreuzten Knochen auf weißem Grund. Für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A gelten die Verpackungsanweisung P620 mit einem dreifachen Verpackungssystem (Primärgefäß, Sekundärverpackung, starre Außenverpackung). Fahrer müssen über die spezifischen Erstmaßnahmen bei Stofffreisetzung geschult sein und persönliche Schutzausrüstung mitführen. Temperaturempfindliche biologische Proben erfordern zudem eine durchgehende Kühlkette.
Gefahrgut Express verfügt über zertifizierte Transportlösungen für beide Unterklassen der Klasse 6 – einschließlich temperaturgeführter Transporte für ansteckungsgefährliche Stoffe. Unser Fachpersonal wird regelmäßig im Umgang mit toxischen und infektiösen Materialien weitergebildet. Für grenzüberschreitende Lieferungen pharmazeutischer Gefahrgüter kooperieren wir im Logisticoo-Netzwerk mit passenden Spezialpartnern, und über Fairevent Logistics organisieren wir den sicheren Transport von Labormaterialien zu internationalen Messen und Fachkongressen. Kontaktieren Sie unser Expertenteam für eine individuelle Beratung.
| UN-Nummer | Stoffbeispiel | Gefahrzettel | Verpackungsgruppe | Tunnelcode |
|---|---|---|---|---|
| UN 1888 | Chloroform (Trichlormethan) | 6.1 | III | (E) |
| UN 2811 | Giftiger organischer Stoff, fest, n.a.g. (VG III) | 6.1 | III | (E) |
| UN 2814 | Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kat. A) | 6.2 | —/n.a. | (—) |
| UN 3373 | Biologischer Stoff, Kategorie B | UN 3373-Kennzeichen (kein Gefahrzettel) | —/n.a. | (—) |
Für jede Sendung der Klasse 6.1 verlangt das ADR ein vollständiges Beförderungspapier mit UN-Nummer, offizieller Benennung, Gefahrzettelnummer, Verpackungsgruppe und Tunnelbeschränkungscode – etwa „UN 1888 CHLOROFORM, 6.1, III, (E)“. Bei giftigen Stoffen sind die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt nach ADR 5.4.3) griffbereit im Führerhaus mitzuführen; sie beschreiben Schutzausrüstung und Erstmaßnahmen bei Freisetzung. Bei ansteckungsgefährlichen Stoffen der Klasse 6.2 (UN 2814, UN 2900) gelten die strengen P620-Verpackungsvorschriften mit dreifachem Behältersystem; UN 3373 wird nach P650 versandt und ist von vielen ADR-Pflichten freigestellt.
Klasse 6.1 ist über die 1000-Punkte-Regel (ADR 1.1.3.6) begrenzt freistellbar: Verpackungsgruppe I ergibt Faktor 50, VG II Faktor 3, VG III Faktor 1 je Kilogramm oder Liter. Wird die Summe von 1000 Punkten je Beförderungseinheit nicht überschritten, entfallen Kennzeichnung des Fahrzeugs, Gefahrgutführerschein und schriftliche Weisungen. Der Tunnelbeschränkungscode (E) bedeutet: Durchfahrt in Tunneln der Kategorie E untersagt. Klasse 6.2 kennt keine Verpackungsgruppe und ist von der 1000-Punkte-Regel ausgenommen.
Ansteckungsgefährliche Stoffe werden nicht nach abgestufter Gefährlichkeit in Verpackungsgruppen eingeteilt, sondern nach Ansteckungsrisiko in Kategorie A (UN 2814/2900) und Kategorie B (UN 3373). Die Verpackungsanforderung ergibt sich direkt aus der Kategorie – P620 für A, P650 für B – nicht aus einer Verpackungsgruppe.
In der Praxis meist nicht. UN 3373 nach Verpackungsanweisung P650 ist weitgehend freigestellt: kein Gefahrgutführerschein, keine orangefarbene Warntafel, keine schriftlichen Weisungen. Nötig sind die dichte Dreifachverpackung, das rautenförmige UN 3373-Kennzeichen und die korrekte Kennzeichnung des Außenversandstücks.
Der Code (E) ist die schärfste Tunnelbeschränkung. Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtiger Menge UN 1888 dürfen keine Tunnel der Kategorie E durchfahren. Unterhalb der Freistellungsgrenzen der 1000-Punkte-Regel entfällt die Tunnelbeschränkung, da dann keine Fahrzeugkennzeichnung erforderlich ist.