
Gefahrgutklasse 7 regelt die Beförderung radioaktiver Stoffe – von medizinischen Isotopen über Kernbrennstoff bis hin zu Rauchmeldern mit radioaktiven Quellen. Der Transport unterliegt neben dem ADR auch dem Atomgesetz und den IAEA-Richtlinien. Gefahrgut Express Berlin bietet als spezialisierter Logistikdienstleister im Logisticoo-Netzwerk behördlich genehmigte Transporte radioaktiver Materialien mit lückenloser Strahlenschutzdokumentation und zertifiziertem Personal an.
Radioaktive Stoffe der Gefahrgutklasse 7 nach ADR sind Materialien, die Radionuklide enthalten, deren Aktivitätskonzentration und Gesamtaktivität die im ADR festgelegten Freigrenzen überschreiten. Das Spektrum reicht von freigestellten Versandstücken (z. B. Rauchmelder mit Americium-241, Uhren mit Leuchtfarbe) über medizinische Radiopharmaka (Technetium-99m, Iod-131 für Diagnostik und Therapie) bis hin zu Kernbrennstoffen und hochradioaktiven Abfällen. Die Einteilung erfolgt nach Transportkategorien (I-WEISS, II-GELB, III-GELB) und Versandstücktypen (freigestelltes Versandstück, Typ A, Typ B, Typ C), die jeweils das zulässige Aktivitätsniveau und die Abschirmungsanforderungen definieren.
Die Transportvorschriften für Klasse 7 sind die umfassendsten im gesamten Gefahrgutrecht und werden maßgeblich durch die IAEA-Transportvorschriften (SSR-6) geprägt. Versandstücke des Typs B und C erfordern eine bauartliche Zulassung durch die zuständige Behörde und müssen extremen Prüfszenarien standhalten – darunter Fallversuche, Feuerprüfungen und Wasserimmersion. Der Transportindex (TI) und der Kritikalitätssicherheitsindex (CSI) bestimmen die Beladungsgrenzen und Mindestabstände. Die Gefahrzettel zeigen das Kleeblatt-Symbol (Trefoil) auf weißem bzw. gelbem Grund. Fahrer benötigen neben dem ADR-Schein eine Strahlenschutzunterweisung, und der Absender muss einen Strahlenschutzbeauftragten benennen. Für bestimmte Transporte ist eine Beförderungsgenehmigung der zuständigen Landesbehörde oder des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung erforderlich.
Gefahrgut Express arbeitet im Bereich Klasse 7 mit behördlich zugelassenen Strahlenschutzfachkräften und unterhält Partnerschaften mit spezialisierten Verpackungsherstellern. Jeder Transport wird dosimetrisch überwacht und lückenlos dokumentiert. Im Logisticoo-Netzwerk koordinieren wir grenzüberschreitende Transporte medizinischer Isotope gemeinsam mit Spedition Speed, um die kurzen Halbwertszeiten einzuhalten. Für Schwertransporte nuklearer Komponenten stehen wir mit Spezialfahrzeugen und Begleitservice bereit. Sicherheit und Compliance haben bei radioaktiven Transporten absolute Priorität.
| UN-Nummer | Stoffbeispiel | Gefahrzettel | Verpackungsgruppe | Tunnelcode |
|---|---|---|---|---|
| UN 2908 | Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück – leere Verpackung | kein Gefahrzettel (freigestellt) | —/n.a. | (—) |
| UN 2910 | Radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück – begrenzte Stoffmenge | kein Gefahrzettel (freigestellt) | —/n.a. | (—) |
| UN 2915 | Radioaktive Stoffe, Typ-A-Versandstück, nicht in besonderer Form | 7A/7B/7C (Kat. I-WEISS / II-GELB / III-GELB) | —/n.a. | (—) |
| UN 3332 | Radioaktive Stoffe, Typ-A-Versandstück, besondere Form | 7A/7B/7C (Kat. I-WEISS / II-GELB / III-GELB) | —/n.a. | (—) |
Klasse 7 ist die einzige Gefahrgutklasse ohne Verpackungsgruppe. An ihre Stelle treten die drei Versandstückkategorien I-WEISS, II-GELB und III-GELB, die sich aus der Transportkennzahl (TI) und der Dosisleistung an der Oberfläche ableiten. Diese Werte gehören zusammen mit Radionuklid, Aktivität in Becquerel und Versandstückkategorie ins Beförderungspapier; für nicht freigestellte Sendungen sind zudem die schriftlichen Weisungen nach ADR 5.4.3 mitzuführen. Freigestellte Versandstücke (UN 2908, UN 2910) tragen keinen Gefahrzettel und keine orangefarbene Tafel, müssen aber innen mit „RADIOACTIVE“ markiert sein.
Die klassische 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 gilt für Klasse 7 nicht – die Freistellungen richten sich stattdessen nach den Aktivitätsgrenzwerten des Kapitels 3.5 bzw. den A1/A2-Werten der Tabelle 2.2.7.2.2.1. Typ-A-Versandstücke (UN 2915, UN 3332) dürfen die A1- (besondere Form) bzw. A2-Grenzwerte (nicht besondere Form) nicht überschreiten. Für Klasse 7 ist in Spalte 15 der ADR-Tabelle A kein Tunnelbeschränkungscode vergeben – daher „(—)“.
Radioaktive Stoffe werden nicht nach chemischer Gefährlichkeit in Verpackungsgruppen eingeteilt, sondern nach ihrer Strahlung. Maßgeblich sind die Versandstückkategorien I-WEISS, II-GELB und III-GELB sowie die Transportkennzahl (TI). Diese ergibt sich aus der maximalen Dosisleistung in einem Meter Abstand und steuert Kennzeichnung, Zusammenladung und Beförderungsbedingungen.
Ein Versandstück mit so geringer Aktivität, dass es weitgehend von den ADR-Vorschriften ausgenommen ist. Es braucht keinen Gefahrzettel und keine orangefarbene Warntafel, muss aber die Grenzwerte nach Kapitel 3.5 einhalten und innen mit „RADIOACTIVE“ gekennzeichnet sein. Ein Beförderungspapier ist dennoch mitzuführen.
Ja. Sobald nicht freigestellte radioaktive Stoffe wie UN 2915 oder UN 3332 in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert werden, sind ein gültiger ADR-Schein mit Klasse-7-Berechtigung, orangefarbene Warntafeln und schriftliche Weisungen erforderlich. Unsere Fahrer verfügen über die entsprechende Zusatzausbildung für Klasse 7.