
Gefährliche Abfälle sind doppelt reguliert: als Gefahrgut nach ADR und als Sonderabfall nach Abfallrecht. Von umweltgefährdenden Stoffen über Chemikalienreste bis zu entzündbaren Gemischen deckt Gefahrgüt Express das breite Klassenspektrum der Entsorgungslogistik ab – mit korrekter N.A.G.-Eingruppierung, Begleitpapieren und ADR-geschulten Fahrern ab Berlin.
Die Entsorgungsbranche transportiert selten sortenreine Reinstoffe – meist geht es um Gemische, Reste und kontaminierte Materialien, deren genaue Zusammensetzung nicht immer bekannt ist. Genau dafür kennt das ADR die N.A.G.-Eintragungen („nicht anderweitig genannt“). Häufige Sendungen sind UN 3082 umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. und UN 3077 umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. der Klasse 9 – etwa Altöl-Wasser-Gemische, kontaminierte Böden oder wassergefährdende Rückstände. Entzündbare Abfälle laufen oft als UN 1993 entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. der Klasse 3 – zum Beispiel Lösemittelgemische, Lack- und Farbreste oder verunreinigte Kraftstoffe. Je nach Charakter kommen weitere Klassen hinzu: giftige Rückstände (Klasse 6.1), Säuren und Laugen (Klasse 8) oder sonstige gefährliche Stoffe (Klasse 9).
Ein Chemiehandel lässt Lösemittelreste als UN 1993, Verpackungsgruppe II, in geprüften Fässern abholen. Ein Sanierungsbetrieb entsorgt kontaminiertes Erdreich als UN 3077 der Klasse 9. Eine Werkstatt gibt wassergefährdende Altölemulsionen als UN 3082 ab. Jedes Gebinde trägt die UN-Nummer, den passenden Gefahrzettel und – bei UN 3082 und UN 3077 – das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum). Parallel läuft die abfallrechtliche Dokumentation mit Abfallschlüsselnummer und Begleit- bzw. Übernahmeschein.
Sonderabfall-Logistik muss zwei Rechtswelten gleichzeitig bedienen. Nach ADR zählen die richtige N.A.G.-Eingruppierung, die Zuordnung der Verpackungsgruppe und die Beachtung der Zusammenladeverbote – etwa dürfen Säuren (Klasse 8) und bestimmte reaktive Stoffe nicht beliebig kombiniert werden. Nach Abfallrecht braucht es die korrekte Abfallschlüsselnummer, Begleitpapiere und lückenlose Nachweisführung. Die größte Fehlerquelle ist die Einstufung selbst: Ein als „harmlos“ deklarierter Behälter mit Lösemittelresten kann tatsächlich UN 1993 sein. Fehlklassifizierungen führen zu abgelehnten Annahmen, Bußgeldern und Haftungsrisiken.
Gefahrgut Express verbindet ADR-Kompetenz mit dem Verständnis für Entsorgungsprozesse. Unser Gefahrgutbeauftragter nach GbV unterstützt bei der N.A.G.-Eingruppierung, wählt die zutreffende UN-Nummer und Verpackungsgruppe und stellt korrekte Beförderungspapiere. Wir achten auf die saubere Trennung inkompatibler Abfälle und die Übereinstimmung von Gefahrgutkennzeichnung und abfallrechtlichem Begleitschein. Für entzündbare Abfälle nutzen wir unsere Routine im Transport der Klasse 3, für aggressive Rückstände die Erfahrung mit dem Transport ätzender Stoffe der Klasse 8. Über unseren Standort Berlin holen wir bei Erzeugern, Werkstätten, Laboren und Industriebetrieben ab und beliefern zugelassene Entsorgungsanlagen.
Ob wiederkehrende Abholung oder einmalige Räumung – wir bringen Ihre gefährlichen Abfälle regelkonform zur Verwertung oder Beseitigung. Mit sauberer Doppel-Dokumentation nach ADR und Abfallrecht bleiben Sie als Erzeuger auf der sicheren Seite.
Der Preis richtet sich nach Abfallart, UN-Nummer und Verpackungsgruppe, Gebindeart und -menge, dem Dokumentationsaufwand sowie der Route ab Berlin. N.A.G.-Abfälle mit unklarer Zusammensetzung erfordern zusätzliche Einstufungsarbeit. Übermitteln Sie uns Abfallschlüssel, vermutete UN-Nummer und Menge – wir kalkulieren transparent und ohne versteckte Aufschläge.
N.A.G. steht für 'nicht anderweitig genannt'. Viele Abfälle sind Gemische ohne eigene UN-Nummer und werden Sammeleinträgen wie UN 1993 (entzündbar, flüssig) oder UN 3082 (umweltgefährdend, flüssig) zugeordnet. Die richtige Zuordnung samt Verpackungsgruppe ist entscheidend – unser Gefahrgutbeauftragter nach GbV übernimmt sie für Sie.
Ja. Gefährliche Abfälle unterliegen ADR und Abfallrecht gleichzeitig. Sie benötigen das Beförderungspapier nach ADR und zusätzlich Begleit- bzw. Übernahmescheine mit Abfallschlüsselnummer. Wir stellen sicher, dass Gefahrgutkennzeichnung und abfallrechtliche Dokumentation zusammenpassen und lückenlos sind.