
Gefahrgut Express transportiert ADR-Sendungen von Berlin nach Zürich und in die gesamte Schweiz. Anders als bei EU-Zielen ist die Schweiz kein EU-Mitglied – jede Sendung durchläuft eine Zoll- und Einfuhrverzollung. Auf der rund 840 km langen Relation gelten das Schweizer Gefahrgutrecht (SDR), die strengen Gotthard-Tunnelbeschränkungen, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot sowie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Wir steuern Verzollung und Auflagen aus einer Hand.
Die Relation Berlin–Zürich verläuft über die A9 bis Nürnberg, weiter über A6 und A5 Richtung Karlsruhe/Freiburg und die Grenze bei Basel, von dort auf der Schweizer A2/A3 nach Zürich. Weil die Schweiz nicht zur EU-Zollunion gehört, findet an der Grenze eine echte Zollabfertigung statt – Ausfuhr auf deutscher, Einfuhr auf Schweizer Seite. Die Wartezeit am Grenzübergang Basel hängt vom Verkehr und der Vollständigkeit der Papiere ab; eine sauber vorbereitete Verzollung verkürzt sie erheblich.
Für die Schweiz benötigen wir eine Ausfuhranmeldung in Deutschland und die Einfuhrverzollung in der Schweiz, ergänzt um Handelsrechnung, Ursprungs-/Präferenznachweise und ggf. Transitdokumente. Parallel gelten die Gefahrgutpapiere: Die Schweiz setzt das ADR über die nationale SDR-Verordnung um, die inhaltlich weitgehend deckungsgleich ist; erforderlich bleiben Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, ADR-Bescheinigung und Fahrzeugausrüstung. Zusätzlich ist die Schwerverkehrsabgabe LSVA zu entrichten, die kilometer- und gewichtsabhängig erhoben wird. Wir organisieren Verzollung und LSVA-Abwicklung mit.
Innerhalb der Schweiz sind die Tunnelauflagen zentral: Der Gotthard-Straßentunnel unterliegt strengen Gefahrgutbeschränkungen mit dosierter Durchfahrt und Begleitregelungen für bestimmte Klassen; auch andere Alpentunnel tragen Tunnelbeschränkungscodes. Die Schweiz kennt zudem ein generelles Nachtfahrverbot (in der Regel 22–5 Uhr) und ein Sonntagsfahrverbot für schwere Lkw, das die Tourenplanung eng taktet. Diese Fenster berücksichtigen wir bei jeder Schweiz-Relation von Beginn an.
In die Schweiz transportieren wir vor allem Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten) und Klasse 8 (ätzende Stoffe) für die chemische und pharmazeutische Industrie im Raum Basel/Zürich sowie Klasse 9. Die Schweizer Pharma- und Feinchemieregion ist ein anspruchsvoller Markt mit hohen Compliance-Erwartungen – ADR/SDR-Konformität und saubere Verzollung sind hier Grundvoraussetzung.
Von Berlin aus verbinden wir Gefahrgutlogistik und Zollabwicklung: Wir bereiten Ausfuhr- und Einfuhrpapiere vor, planen Gotthard-Route und LSVA, beachten Nacht- und Sonntagsfahrverbote und stellen ADR-Fahrer. Unsere Leistungen im Überblick; für ein Angebot inklusive Zoll erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Rund 840 km entsprechen etwa neun bis zehn Fahrstunden zuzüglich Zollabfertigung an der Grenze Basel. Die Kosten umfassen Transport, Verzollung und LSVA und hängen von Klasse, Menge und Termin ab – ein Gesamtangebot erstellen wir über das Kontaktformular.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und gehört nicht zur Zollunion. Daher sind Ausfuhr- und Einfuhrverzollung mit Handelsrechnung und Präferenznachweisen nötig. Zusätzlich fällt die Schwerverkehrsabgabe LSVA an. Wir übernehmen die Zollabwicklung mit.
Die Schweiz hat ein Nachtfahrverbot (in der Regel 22–5 Uhr) und ein Sonntagsfahrverbot für schwere Lkw. Der Gotthard-Straßentunnel beschränkt die Durchfahrt bestimmter Gefahrgüter. Wir planen Route und Zeitfenster entsprechend.