
Kosmetika sind Alltagsprodukte – im ADR-Sinne aber oft echtes Gefahrgut: Haarsprays und Deos als Druckgaspackungen, alkoholhaltige Parfüms und ethanolbasierte Lotionen fallen unter die Klassen 3 und 2. Gefahrgüt Express transportiert Ihre Kosmetikware ADR-konform, LQ-optimiert und termintreu – mit ADR-geschulten Fahrern ab Berlin in die gesamte EU.
Viele Kosmetikprodukte enthalten entzündbare Flüssigkeiten oder stehen unter Druck. Das Gefahrgutrecht ordnet sie deshalb klar ein: Aerosolprodukte wie Haarspray, Deodorant oder Trockenshampoo laufen als UN 1950 Druckgaspackungen unter der Klasse 2 (Gase). Alkoholische Duftwässer und Eau de Toilette fallen als UN 1266 Parfümerieerzeugnisse in die Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe), ebenso reines UN 1170 Ethanol oder ethanolhaltige Grundstoffe, die in der Rezepturherstellung eingesetzt werden. Entscheidend ist der Flammpunkt und der Alkoholgehalt: Ein Parfüm mit hohem Ethanolanteil erhält in der Regel die Verpackungsgruppe II, mildere Formulierungen die Verpackungsgruppe III.
Eine typische Sendung: 24 Kartons Haarspray (UN 1950), Nettoinhalt je Dose 200 ml, verpackt in begrenzten Mengen (LQ). Solche Aerosol-Paletten profitieren stark von den LQ-Erleichterungen – korrekt gekennzeichnet mit dem LQ-Rautensymbol entfällt ein Großteil der sonst nötigen Fahrzeugausrüstung. Parallel transportieren wir Parfüm-Erstbefüllungen als UN 1266, Verpackungsgruppe II, mit dem Gefahrzettel Nr. 3 (Flamme). Für Reinstoff-Lieferungen an Lohnhersteller bewegen wir UN 1170 Ethanol in IBC oder Fässern – hier greift die volle Kennzeichnungspflicht inklusive orangefarbener Warntafel und UN-Nummer.
Kosmetiklogistik ist Mischverkehr: Auf einer Palette liegen oft Aerosole (Klasse 2), Parfüms (Klasse 3) und ungefährliche Pflegeprodukte nebeneinander. Das erfordert Kenntnis der Zusammenladeverbote und der 1.000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6. Hinzu kommen enge Handelsfenster (Saison, Aktionsware), Retouren mit beschädigten Aerosoldosen und die Frage, ob eine Sendung noch unter LQ oder schon als Vollgefahrgut zu deklarieren ist. Ein falsch eingestufter Aerosol-Karton kann eine komplette Auslieferung stoppen.
Gefahrgut Express prüft jede Sendung auf LQ-Fähigkeit und optimiert die Verpackungseinheiten so, dass Sie die Erleichterungen der begrenzten Mengen maximal nutzen. Unsere ADR-geschulten Fahrer führen die vorgeschriebene Ausrüstung, unser Gefahrgutbeauftragter nach GbV übernimmt die korrekte Klassifizierung und Beförderungspapiere. Für Aerosol-Großmengen und Klasse-2-Sendungen planen wir den Transport von Gasen der Klasse 2 inklusive Belüftungsvorgaben. Für alkoholhaltige Flüssigkeiten greifen wir auf unsere Routine im Transport entzündbarer Flüssigkeiten der Klasse 3 zurück. Als Teil der Logisticoo-Gruppe kombinieren wir das bei Bedarf mit temperaturgeführter Logistik über ThermoSped – etwa für hitzeempfindliche Emulsionen. Unser Hub am Standort Berlin bündelt Sammelladungen für die Feinverteilung in DACH und EU.
Ob Direktbelieferung an Drogerieketten, Nachschub für E-Commerce-Fulfillment oder B2B-Muster an Handelspartner – wir stimmen Kennzeichnung, LQ-Deklaration und Tourenplanung auf Ihre Prozesse ab. So bleiben Ihre Kosmetikprodukte lieferfähig, ohne dass Sie eigenes ADR-Know-how vorhalten müssen.
Der Preis richtet sich nach UN-Nummer, Menge, ob LQ-Erleichterungen greifen und der Route ab Berlin. Aerosol-Paletten in begrenzten Mengen (LQ) sind meist günstiger als volldeklariertes Gefahrgut, weil weniger Fahrzeugausrüstung und Dokumentation nötig ist. Senden Sie uns Ihre Artikelliste mit UN-Nummern und Nettomengen – Sie erhalten ein konkretes Angebot ohne Pauschalaufschläge.
Ja. Aerosoldosen mit Treibgas gelten als UN 1950 Druckgaspackungen der Klasse 2. In begrenzten Mengen (LQ) und korrekt gekennzeichnet lassen sie sich jedoch stark vereinfacht befördern. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Sendung die LQ-Grenzen einhält oder als Vollgefahrgut zu deklarieren ist.
Grundsätzlich ja, aber die Zusammenladeverbote und die 1.000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 müssen eingehalten werden. Klasse 2 (UN 1950) und Klasse 3 (UN 1266) sind meist kombinierbar – unser Gefahrgutbeauftragter nach GbV prüft die konkrete Zusammenstellung und stellt die korrekten Beförderungspapiere aus.